Zinsen auf Covid-Krediten – böse Überraschung ohne Vorwarnung!

Tausende KMU haben kürzlich die Mitteilung erhalten, dass sie gestützt auf eine in einer Nacht- und Nebelaktion erfolgten Verordnungsanpassung ab dem 1. April 2023 plötzlich Zinsen auf ihren Covid-19-Krediten entrichten müssen. Ein Paradebeispiel schlechter Kommunikation!

Lars Guggisberg, Direktor Berner KMU

Nicht wenige Gewerblerinnen und Gewerbler dürften es für einen schlechten April-Scherz gehalten haben. Plötzlich sollen sie ab sofort bis zu 2 % Zins auf ihren Covid-Krediten bezahlen. Die Zinserhebung mag rechtmässig sein und angesichts des veränderten Zinsumfelds und der schlechten Finanzlage des Bundes nachvollziehbar. Der Zeitpunkt und die Nicht-Kommunikation ohne jegliche Vorinformation war für die betroffenen KMU jedoch sehr unschön. Viele fühlen sich zurecht im Stich gelassen.

Wir haben das zuständige SECO umgehend mit folgenden Fragen konfrontiert: Warum wurden die Kreditnehmer nicht frühzeitig über die Zinserhebung informiert? Warum wurde nicht «kundenfreundlicher» kommuniziert? Haben die betroffenen KMU, die deswegen in finanzielle Nöte geraten, die Möglichkeit, ohne zusätzliche Kosten die Zinsen zu einem späteren Zeitpunkt zu bezahlen?

Insbesondere die Antwort auf die letzte Frage gibt Anlass zur Hoffnung, dass die betroffenen KMU nicht im Regen stehen gelassen werden: Sollte ein Unternehmen die geforderte Amortisationsrate oder die Zinsen nicht fristgemäss zahlen, ist die Bank berechtigt, die Bürgschaft in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall zahlt die Bürgschaftsorganisation den ausstehenden Betrag einschliesslich angefallener Zinsen an die Bank, wodurch die Forderung auf die Bürgschaftsorganisation übergeht. Während der anschliessenden Forderungsbewirtschaftung laufen die Zinsen nicht weiter und es werden grundsätzlich keine Verzugszinsen erhoben. Unter Berücksichtigung der individuellen Umstände der Kreditnehmer, wird ein angemessener Beginn der Rückzahlungen mit betriebswirtschaftlich tragbaren Raten und einer angemessenen Rückzahlungsfrist festgelegt. Der Fortbestand des Unternehmens steht bei gegebener Kooperationsbereitschaft im Vordergrund.

Wir begleiten die Entwicklungen weiterhin wachsam und halten Sie auf dem Laufenden.

Medienmitteilung „Bundesrat passt Zinsen für Covid-19-Kredite an“

Übersicht Covid-19-Überbrückungskredite