Liebe Mitglieder Die Geschäftsstelle hat übers Wochenende die wichtigsten Informationen über die neusten Beschlüsse des Bundesrats zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Epidemie auf KMU zusammengestellt. Sie finden sie auf unserer Webseite www.bernerkmu.ch und auf unserem ePaper. Die Informationen werden tagesaktuell nachgeführt. Die wichtigsten Neuerungen in aller Kürze: - Liquiditätshilfen für KMU: Ihre Hausbank kann Ihnen neu einen vom Bund verbürgten COVID-Überbrückungskredit gewähren
- Ausweitung und Vereinfachung der Kurzarbeitsentschädigung
- Kurzarbeitsentschädigung für Lernende
- Entschädigung bei Erwerbsausfall für Selbstständigerwerbende (wenden Sie sich an Ihre AHV-Ausgleichskasse www.ahv-iv.ch/de)
- Zahlungsaufschub bei Sozialversicherungsbeiträgen
- Zahlungsaufschub bei Steuern, Gebühren und diversen Abgaben von Bund und Kanton
- Bund und Kanton beschleunigen die Zahlungsläufe bei offenen Rechnungen zu Gunsten von KMU
- Besondere Massnahmen für den Tourismus und das Gastgewerbe
- Rechtsstillstand gemäss Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchkG) vom 19. März bis und mit 4. April 2020
Berner KMU hat sich sehr stark für diese Abfederungsmassnahmen eingesetzt und verfolgt deren Umsetzung laufend. Unsere Mitglieder werden dazu auf dem Laufenden gehalten. Freundliche Grüsse Christoph Erb Direktor Berner KMU |